Das Investment
Alternative Investments in eine Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage
Genau das Richtige.
In einer Zeit, in der es nur geringe Zinserträge gibt, stellt sich immer wieder die Frage nach Alternativen. Wenn Sie dabei auf die Sicherheit einer nachhaltigen Einnahme von bis zu 30 Jahren und hohen steuerlichen Abschreibungen setzen, ist die Investition in eine Photovoltaikanlage genau das richtige. Sie investieren dabei in eine Dachanlage und können binnen zwei Jahren bis zu 60 % (2021*/2022*/2023*) der Investition als steuerlichen Verlust gelten machen. Darüber hinaus erhalten Sie für den Zeitraum von bis zu 30 Jahren eine lukrative Rendite von ca. 6,5 % p.a.!
Im Steuerrecht ist die Möglichkeit der Steuerreduzierung durch besondere Abschreibungsmöglichkeiten bei Investition z.B. in eine PV Anlage geregelt. Voraussetzung für die Abschreibung ist, dass Sie als „Einzelunternehmer“ ohne Mithaftung an der Anlage beteiligt sind und der Strom ausschließlich verkauft wird. Unter diesen Voraussetzungen erlaubt der § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) das 50 % (50% 2021/2022) der Investitionssumme als Investitionsabzugsbetrag im ersten Jahr abgesetzt werden kann (Unterseite IAB). Im Folgejahr sind dann noch einmal 12 % (10% 2020/2021) Sonderabschreibung möglich.
Auf diese Weise können bis zu 60 % (60% 2022/2023) der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. Je nach persönlichem Steuersatz kann sich ein Steuervorteil von bis zu 47 % ergeben. Wer diese Investition über eine Bank finanzieren will, kann mit dieser Gestaltungsmöglichkeit den in der Regel geforderten Eigenkapitaleinsatz (20%) durch die Steuererstattung kompensieren und die Anlage zu 80 % über die Bank finanzieren.
*Sofern der Steuerbescheid 2021 noch nicht übersandt wurde
Photovoltaik ist gut für die Umwelt und hilft bei der Erreichung der Klimaziele
Ökonomie und Ökologie schließen sich bei Photovoltaikanlagen nicht aus.
Denn mit der Anlage können Sie nicht nur eine außerordentliche Rendite erwirtschaften, gleichzeitig werden je 1000 kWh produziertem Strom 700 KG CO2 eingespart.
Jede Kilowattstunde, die über eine Photovoltaikanlage produziert wird, muss nicht über eine fossile Energiequelle erzeugt werden. Und bezogen auf die Lebensdauer einer Anlage können je installierter Kilowatt Leistung (auch Kilowatt Peak genannt) ungefähr 7 Tonnen CO2 eingespart werden.
Damit spart die Anlage binnen weniger Jahre bereits die CO2-Emission ein, die bei ihrer Produktion angefallen ist.
Die Vorteile einer sauberen Stromproduktion in Kurzform
Sonne
Unsere Sonne liefert kostenlos und unerschöpflich Energie
Abnahmevergütung
Ein PPA Vertrag mit einem solventen Abnehmer verschafft eine verlässliche Abnahmevergütung in einem Zeitraum von 10-30 Jahren.
Nachhaltigkeit
Sonnenstrom ist erneuerbar und entspricht den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung.
25 Jahre Ganartie
Die Hersteller von Solarmodulen geben Garantien für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren.
Technologie(n)
Wartungskosten sind zu vernachlässigen und die Technologie ist bereits langjährig im Masseneinsatz.
Wirtschaftlichkeit
Moderne Wechselrichter garantieren auch bei schwacher Sonneneinstrahlung einen wirtschaftlichen Betrieb.
KfW Kredite
Kredite für die Finanzierung der Photovoltaikanlage werden durch die Hausbank, Geschäftsbanken und durch die KfW bereitgestellt.
Amortisierung
Abhängig vom eingebrachten Eigenkapital ist eine Photovoltaikanlage nach 14–20 Jahren amortisiert. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann beträgt aber bis zu 40 Jahren betragen. Vor diesem Hintergrund ist die Investition in eine solche Anlage hoch lukrativ.
Wartungskosten
Emissionen irgendeiner Art entfallen beim Betrieb der Anlage. Darüber hinaus ist eine Solaranlage einfach zu warten.
Gemäß unserer Beispielrechnung. Weitere Details finden Sie unten!
Das Investment im Überblick:
- Eigenständige Anlage mit Online-Überwachung (Monitoring)
- Keine Fondsbeteiligung, eigene Wechselrichter
- Keine Mithaftung durch direkte Zuweisung der Module und Wechselrichter
- Technische und Kaufmännische Verwaltung
- Allgefahrenversicherung
- Vollwartungsvertrag
- Ausschüttung Ø 6,5 % p.a. nach Kosten
Die Steuerliche Seite
Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ist, wenn die Anlage den Strom auch in das öffentliche Netz abgibt, ein Gewerbebetrieb und unterliegt damit den gleichen Regeln wie jeder andere Gewerbetreibende. Auf die Gewinne ist Einkommensteuer zu zahlen, die Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer und insbesondere bei sehr großen Anlagen können die Gewinne auch der Gewerbesteuer unterliegen.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Wer Strom mittels Photovoltaik produziert, ist automatisch Vorsteuerabzugsfähiger Unternehmer. Daher ist zur Ermittlung des maximalen IAB vom Nettopreis der Anlage auszugehen. Der dann in Abzug zu bringende IAB beträgt für die Jahre 2020 und 2021 maximal 50 Prozent. Hierzu ergibt sich folgende beispielhafte Steuergestaltung: Ausgehend von einer Bestellung im Jahr 2020 und Kauf der Anlage in 2021 kann mithilfe des IAB im Jahr 2020 noch ein steuermindernder Abzug auf den Nettopreis in Höhe von maximal 50 % vorgenommen werden.
Kalkulation
Ihre Mögliche Steuerersparnis: eine Beispielrechnung*
| mögliche Finanzierung | 100.000 € Investition | 80.000 € Darlehen |
| möglicher AfA-Wert – Investitionsphase 2020/2021/2023 | 60.000 € | |
| möglicher Steuerrückfluß durch AfA-Wert | bei 42% Steuer-Satz | 25.200 € * |
| vor. Einnahmen p.a. während Pachtzeit (30 Jahre) | ab 1.Jahr bis 30.Jahr | 7.300 € ** |
| vor. Einnahmen p.a. nach Kosten vor Steuern | ab 1.Jahr bis 30.Jahr | 6.500 € *** |
| vor. Ertrag in der Prachtzeit vor Steuer (kumuliert) | 30 Jahre | 195.000 € **** |
* Beispiel, 20% Eigenkapital und 80% Finanzierung, nach Ausschöpfung der
steuerlichen Möglichkeiten, St.-Satz 42%
** vor pers. Steuersatz und Abschreibung
*** vor Einnahme, nach 0,7 % Kosten
**** vor pers. Steuersatz, Abschreibung und Tilgung des Darlehns